Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Denunzianten können gerichtliche Betreuungsverfahren auslösen


Fallbeschreibung: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Polizeibericht durch Aussagen einer Nachbarin löst im August 2009 ein gerichtliches Betreuungsverfahren aus. Bis heute hat die Betroffene kein Anspruch auf Prüfung des Wahrheitsgehalts dieses Polizeibericht, d.h. keine nochmalige Vernehmung der Anzeigenerstatterin, kein rechtliches Gehör und  keine Zeugen. Polizei, Zivilgerichte und Staatsanwaltschaft lehnen diese letztgenannten Rechte der Betroffenen ab.

Der Fall "Anna Moosmayer"
Auf dieser Homepage befindet sich die Schaltfläche "Anna Moosmayer". Sie soll durch Denunziation von Nachbarn in ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten sein, durch das sie dann gegen ihren Willen betreut, d.h. entmündigt und gedemütigt wurde.

Fallbeschreibung der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V. (HsM) (Seit 2016 gibt es diesen Verein nicht mehr)

 4.7. Einblicke in die praktische Arbeit von HsM

 Sehr unterschiedlich sind die Anliegen, mit denen Menschen HsM anrufen. Immer   wieder ist es wichtig, zu differenzieren und die Einzelsituation mit all ihren Facetten   zu erfassen. Aus der Vielzahl der Beispiele sollen einige wiedergegeben werden.   Allerdings können diese nur facettenhaft - schon wegen datenschutzrechtlichen Be denken - wiedergegeben werden. Anliegen ist, die Not Betroffener und die praktische   Hilfe von HsM darzustellen.

Fallbeispiel: "Denunziation

Ein älterer Herr sucht die Beratungsstelle auf mit der Bitte um Unterstützung in fol- gender Angelegenheit: Seine 81jährige Freundin, vollkommen geistig und mit altersgemäßen Einschränkungen körperlich gesund, wird vom Vormundschaftsgericht aufgefordert, sich einer Begutachtung durch eine Amtsärztin zu unterziehen. Woh- nungsnachbarn hätten sich an das Gericht gewandt und ihre Betreuung angeregt.

Zuvor hatte sie einen Brief der örtlichen Betreuungsbehörde erhalten, der den Besuch einer Mitarbeiterin ankündigte. Zwei Nachbarinnen hatten der Behörde gegenüber ihre Besorgnis geäußert, dass die alte Dame Probleme habe, im Alltag in ihrer Wohnung zurechtzukommen. Einmal sei sogar die Polizei da gewesen, als sie sich ausgesperrt habe, so dass sie sich große Sorgen um das Wohlergehen der Frau S. machten.
Zu dem angekündigten Besuchstermin zieht diese es vor, nicht zuhause zu sein. Sie verbringt den Nachmittag bei ihrem Freund. Die Nachbarinnen lassen aber nicht lo-cker und wenden sich erneut mit der Schilderung verschiedener Ereignisse, die sich angeblich zugetragen hätten, ans Gericht. Daraufhin ordnet der zuständige Richter die Begutachtung an mit der Androhung einer polizeilichen Vorführung, falls sich Frau S. weigern sollte, den Termin wahrzunehmen.

Der Freund, ein pensionierter Offizier, lässt sich aber nicht so schnell ins Bockshorn jagen. Ihm ist bekannt, dass es im Haus in der Eigentümergemeinschaft Spannungen gibt und die beiden Nachbarinnen hoffen, Frau S., ihre Miteigentümerin, die bei Beschlüssen über die Verwaltung nicht immer mit ihnen übereinstimmt, auf eine besonders elegante Art loszuwerden: Eine ihrer Nachbarinnen weiß aus ihren beruflichen Zusammenhängen, dass viele alte Menschen mit der Begründung zur Wohnungsaufgabe gezwungen und in Altenheime eingewiesen werden, sie gefährdeten sich und andere.
Wie wir am Notruftelefon immer wieder hören, wird bei älteren Menschen beinahe automatisch vermutet, sie seien altersverwirrt und nicht mehr in der Lage, in ihrer Wohnung zurechtzukommen, z.B. mit Gas, Wasser und Elektrizität sorgfältig umzugehen.

Frau S. ist aber ansonsten beliebt im Haus. Der Polizist, dessen Einschreiten angeb- lich notwendig war, wohnt als Mieter ebenfalls im Erdgeschoss und unterstützt seine Nachbarin gerne - zumal sie ihm ihren Stellplatz zu Verfügung gestellt hat.

Der Freund ist sehr aufgebracht, Frau S. hat dagegen schon allen Mut verloren. Beide fühlen sich einer mit Staatsgewalt ausgestatteten Übermacht gegenüber. Sie be- fürchten, dass sie als alte Menschen gar keine Chance haben, gegen diese Phalanx besorgter sicherheitsbewusster Amts- und Privatpersonen ihre Rechte auf Selbstbestimmung durchsetzen zu können.

Es gelingt uns, den zuständigen Vormundschaftsrichter nach Schilderung des Sach- verhalts und der Hintergründe, zu überzeugen, dass es sich hier um einen der häufi- gen Fälle von Denunziation alter Menschen handelt. Nach persönlicher Anhörung der Betroffenen war er bereit, das Verfahren einzustellen.

Quelle:
Broschüre 15 Jahre HsM - Reden und Handeln 1997 - 2012. Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter  1997 - 2012, S. 23 und 24.
www.hsm-bonn.de:

Kommentar von mir als Domaininhaberin: Hier wird wieder verdeutlicht, wie schnell manche oder viele Amtsrichter bereit sind, ohne gründliche Prüfung ein gerichtliches Betreuungssverfahren einzuleiten. Vermutlich gab es wieder für die Denunzianten-Nachbarn keine rechtlichen Konsequenzen.

Weitere Fälle:
Beim Notruftelefon des HsM beziehen die meisten Probleme auf die gesetzliche Betreuung. Die Hilfsmöglichkeiten sind aus verschiedenen Gründen allerdings sehr begrenzt.
Bundesweit gibt es keine angemessene Hilfe.
Bitter sind die Ablehnungen meiner Petitionen, die viele schreckliche Erlebnisse und Probleme der Betroffenen verhindern sollen.

Blinde, weinende Justitia zum Gedenken an Menschen, die durch Denunziantentum in ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten.


Geändert am:   12.02.2016

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