Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Humor beim Betreuungsrecht für Erwachsene


Information und Beratung
Wegen erheblicher regionaler Unterschiede in Auslegung und Handhabung des Betreuungsrechts,
sollten Sie sich bei einer persönlichen oder telefonischen Beratung immer an einen Betreuungsverein in Ihrer unmittelbaren Nähe wenden.
Quelle:  Betreuungsnetz Erlangen e.V. www.betreuungsnetz.de/beratung (Stand 2.6.2015)

Wer zu Beginn eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens
 noch nicht psychisch krank ist,
kann durch dieses Verfahren "psychisch krank" gemacht werden.

Kleiner Witz zum Wochenende
Hallo, ich rufe eine Arztpaxis an und erzähle, dass ich die Betreuerin von xy bin und meine Bestellung gerne faxen möchte. ...   Mehr bei:  www.forum-betreuung.de/off-topic-bereich/221-kleiner-witz-wochenende.html

Die Beklagte ist Betreuerin für psychisch erkrankte Personen.
Beweis: xy (Name des Ehemanns), b.b.

Quelle: Ausschnitt aus einer Klageerwiderung vom 7.4.2015 an das Landgericht Freiburg.
Diese Passage wurde vom Gericht nicht beanstandet.


Blondinenwitz?  Der hier beschriebene Fall entstand durch eine Blondine, die bei der Polizei unter anderem folgendes berichtet:

Hierbei beschuldigte die Nachbarin die Bauarbeiter, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran.

Fortsetzung bei  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/blondinenwitz.htm


P o l i z e i b e r i c h t :
Mitteilung über psychisch auffällige Person

Sachverhalt
Am 08.07.2009 erschien die o.a. Frau Nachbarin x..... ratsuchend persönlich beim Polizeirevier. Weil am Rhein und teilte folgenden Sachverhalt mit.

Sie selbst wohnt in Binzen in der Straße x. In Unmittelbarer Nachbarschaft wohnt die oben genannte Frau Beschuldigte (Straße x).

Frau Beschuldigte gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen. Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau Beschuldigte in Kenntnis gesetzt.

Am gestrigen Tag (07.07.2009, 7.30 - 8.00 Uhr) erschien Frau Beschuldigte auf dem Gehweg im Bereich der Anwesen Straße ..... und belästigte die auf der gegenüberliegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter mit lauten Zurufen. Hierbei beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran. Des weitere tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.

Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu fragen.

Maßnahmen

Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten erläutert. Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.
Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die AE hingewiesen.
Ein Bericht an die Gemeinde Binzen  und das Landratsamt Lörrach wurde gefertigt. 
Polizist B, PM

Dieser Polizeibericht verursachte ein zu Unrecht eingeleitetes gerichtliches Betreuungsverfahren, gegen den sich die Betroffene seit über 6 Jahren erfolglos wehrt.
Im folgenden die Auslegungen der verschiedenen staatlichen Institutionen und Gegenpartei:

Amtsgericht Lörrach Januar 2015 sinngemäß:
Aus dem Polizeibericht kann man nicht schließen, dass die Anzeigeerstatterin ein gerichtliches Betreuungsverfahren herbeiführen wollte.
Das Amtsgericht Lörrach hat aber 2009 aufgrund dieses Polizeiberichts ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet.
Landgericht Freiburg Mai 2015
Bestätigt die Ausführungen des Amtsgerichts Lörrach in allen Punkten.
Die Betroffene des Polizeiberichts trägt daher alles entstandenen Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten und die Anwaltskosten der Gegenpartei.
Interpretationen der Staatsanwaltschaft im November 2011:
Ausschnitt:
 Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Beschuldigte die Anzeigeerstatterin bei der Polizei als "polizeibekannt" bezeichnete, obgleich deren Daten bei der Polizei nicht vorhanden waren. "Polizeibekannt" bedeutet zunächst nicht, daß Daten vorhanden sein müssen. es genügt bereits, daß einzelne Mitarbeiter der Polizei jemanden oder etwas kennen. Der Ausdruck "polizeibekannt" enthält gerade auch keine Wertung, daß es sich um "bekannt als kriminell o.ä." handelt, sondern ist wertneutral.
Gesamter Text: Hier klicken

Polizei auf verschiedenen Ebenen:
Bis zum Mai 2015 angeblich rechtmäßiges Vorgehen gegen die Betroffene. Die erfuhr erst vom Polizeibericht über die Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach.
Er alleine hat die Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens bewirkt.
Spätere Beschwerden bei der Polizei bis jetzt erfolglos.
(Neuer Anwalt versucht jetzt Gerechtigkeit zu erreichen)

Amtsrichter T. hat trotz der Hinweise der Betroffenen nicht die Lügen der Nachbarin überprüft. Mehr...
Amtsrichter T. hat sich rotz der Hinweise der Betroffenen über den irreführenden Polizeibericht nicht mit der Polizei in Verbindung gesetzt Mehr...

Zwei Parteien sollen sich bedroht fühlen,
dann muss für eine Partei ein Strafverfahren eingeleitet werden !!!!

Ausschnitt aus einer erfolglosen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft von 2013

Die Betroffene sollte daher bei der Polizei verhört werden. Die Polizei hat den Sachverhalt wie folgt beschrieben:

x und y Nachname sind Nachbarn von G.M. Frau M. verhält sich seit mehreren Jahren auffällig 1). Sie fühlt sich von den Behörden sowie den Nachbarn verfolgt und bedroht  2). Sie behauptet, dass Frau y sie denunziert habe.
Dies ist u.a. unter ihrer Homepage nachzulesen.
Seit einiger Zeit hat sie nun Plakate und Bilder um das Haus herum aufgehängt. 3)

Frau y fühlt sich bedroht. 4)
Frau M. wurde schriftlich zur Durchführung einer Beschuldigten-Vernehmung geladen. Mit Schreiben vom 29.08.2013 teilt sie mit, dass sie diesen Termin nicht wahrnehmen wird.
Sie wird sich durch einen Anwalt beraten lassen. Auf ihr Schreiben wird hingewiesen.
xxx, PHK

1) Dieses unterstellte auffällige Verhalten musste nicht angegeben und bewiesen werden. 2) Fühlen ist falsch. Aussagen gegenüber der Polizei und Landratsamt werden sachlich begründet und damit bewiesen 3) Demonstrationsfreiheit 4) "Sich bedroht fühlen" ohne Grundangabe ist nicht im Strafgesetzbuch enthalten

Sarkastischer Humor:
Betreuungsverfahren offiziell vom Tisch
Veröffentlicht am 21. November 2013 von beamtendumm
Während meines Aufenthalt in der Schweiz ging hier Post vom Amtsgericht Gelsenkirchen ... Das AG Gelsenkirchen hat nun ganz offiziell beschlossen, dass ich keinen Betreuer erhalte oder brauche ... Alles bei:
https://beamtendumm.wordpress.com/2013/11/21/betreuungsverfahren-offiziell-vom-tisch/


Geändert am:   09.10.2017

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