Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Einige Dokumente aus der Nazi-Zeit, die gegen meinen Vater gerichtet sind


       Datum:  Lörrach, den 12. August 1937
Absender: Die Deutsche Arbeitsfront, Gauverwaltung Baden, Kreiswaltung Lörrach
Der Kreisobmann, Abt. Organisation, Kurzzeichen: Me/s.-
Aktenzeichen:  fehlt
Empfänger: Herrn Adolf Moser, Binzen
Inhalt des Schreibens:  Ich bitte Sie, in den nächsten Tagen auf unserer Dienststelle (Rosenfels) Zimmer No. 4 vorzusprechen.
Unterschrift 
und Zusätze:
H e i l    H i t l e r !, (Für mich unleserliche Unterschrift) Kreisobmann
Stempel: Die Deutsche Arbeitsfront, Kreiswaltung Lörrach, Gauwaltung Baden

    Datum:  Karlsruhe, den 23. August 1937
Absender:  Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden
Aktenzeichen: 1 I 445/37
Empfänger: Herrn Adolf Moser, Binzen
Inhalt des Schreibens:   In dem Ermittlungsverfahren gegen Sie
Akt.-Z. s.o.
erhalten Sie anliegend den Beschluß des Ehren- und Diziplinargerichts Gau Baden vom 23. August 1937 zugestellt. Gegen diesen Beschluß können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Zustellung mündlich oder schriftlich bei dem Ehren- und Diziplinargericht Beschwerde einlegen. Der Vollzug des angefochtenen Beschlusses wird durch die Beschwerde nicht gehemmt. Zuschriften sind in doppelter Fertigung einzusenden.
Unterschrift und Zusätze: H e i l    H i t l e r !,  Der Vorsitzende der Kammer I., Im Auftrag: Unterschrift (Essig) Berichterstatter
Stempel: Das Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden

    Datum:   Karlsruhe, den 23. August 1937
Absender: Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden
Inhalt des Schreibens: 

Beschluß

Gegen den Adolf Moser, wohnhaft in Binzen, geboren am 26.10.08 zu Binzen, Pg.Nr. --- Mitglied der DAF Nr. --- wird von seinem zuständigen Dienststelleninhaber die Einleitung eines Verfahrens aus folgenden Gründen beantragt:
M. hat sich der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig gemacht.
Seine Handlungsweise war darauf gerichtet einen organisatorischen Zusammenhalt zur Vorbereitung des Hochverrats herzustellen, bezw. aufrecht zu erhalten. Er hat ferner als Täter das Unternehmen vorbereitet, mit Gewalt die Verfassung des deutschen Reiches zu ändern. Seine Handlungsweise steht in schroffem Gegensatz zu den Bestrebungen der Deutschen Arbeitsfront, als einem der NSDAP angeschlossenem Verbande, und kennzeichnet sich als besonders unehrenhaft. Zur Prüfung dieser Beschuldigungen wird gegen ihn daher auf Antrag das Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Unterschrift und Zusätze: Ausgefertigt: Karlsruhe am 27. Aug. 1937, Unterschrift, Geschäftsstellenleiter, (Kammer?) Der Vorsitzende der Kammer I., Im Auftrag: Unterschrift (Essig) Berichterstatter als beauftragter Richter.
Stempel: Das Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden

    Datum:  Karlsruhe, den 28. Oktober 1937 
Absender: Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden
Aktenzeichen: 1 I 445/37 E 119/37
Empfänger: Herrn Adolf Moser, Binzen
Inhalt des Schreibens:  In dem Hauptverfahren gegen Adolf Moser Binzen Akt.-Z. s.o. erhalten Sie anliegend den Eröffnungsbeschluß des Ehren- und Diziplinargerichts Gau Baden vom 28. Oktober 1937 zugestellt.
Gegen den Beschluß können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Zustellung mündlich oder schriftlich bei dem Ehren - und Diziplinargericht Beschwerde einlegen. Der Vollzug des angefochtenen Beschluss wird durch die Beschwerde nicht gehemmt.
Unterschrift und Zusätze: H e i l    H i t l e r !,  Der Vorsitzende der Kammer I., Im Auftrag: Unterschrift (Essig) BerichterstatterStempel: Das Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden

    Datum:  Karlsruhe, den 28. Oktober 1937 
Absender:  Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen ArbeitsfrontGau Baden
Aktenzeichen: 1 I 445/37 E 119/37
Inhalt des Schreibens: 

Eröffnungsbeschluß

1. Gegen den Adolf Moser, wohnhaft in Binzen, geboren am 26.10.08 in Binzen, Dienststellung in der NSDAP ---, Dienststellung in der DAF ---, Parteimitglied-Nr. ---, Mitglied der DAF seit 1.4.34 wird das Hauptverfahren vor der Kammer I des Ehren- und Disziplinargerichts, Gau Baden
wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens eröffnet.

Gründe:

Der Angeklagte ist hinreichend verdächtig, im Sommer 1933 mit dem (Vorname, Zuname: anonymisiert) aus Binzen öfters Gespräche über die politischen Verhältnisse geführt und gegen geringe Bezahlung von diesem mehrfach eine illegale Druckschrift, ebenso auch solche von seinem Bruder Hermann, kostenlos in Empfang genommen zu haben, er habe damit in ehrenrühriger Weise gehandelt und gegen die Bestrebungen des DAF. verstoßen.

    Beweis:
1. Vernehmungsprotokoll vom 21.10.37
2. Urteil des OLG.Stuttgart vom 21.7.37
3. Strafregisterauszug

2. Der Angeklagte erscheint dringend verdächtigt, sich eines Verstoßes gegen § 2, ÄAbs. 1 der Ehren- und Diziplinarordnung der DAF schuldig gemacht zu haben.

Vermutlich unterstrichen, eventuell durchgestrichen:
Der Angeklagte ist gemäß § 60 der Verfahrensordnung zur Ehren- und Diziplinarordnung der DAF in Verbindung mit § 12 der Ehren- und Diziplinarordnung der DAF sofort bis zur endgültigen Entscheidung (Einstellung des Verfahrens oder Urteil) zu beurlauben.

Unterschrift und Zusätze: Ausgefertigt: Karlsruhe am 30. Okt. 1937, Unterschrift, Geschäftsstellenleiter, (Kammer?)Der Vorsitzende der Kammer I., Im Auftrag: Unterschrift (Essig) Berichterstatter als beauftragter Richter.
Stempel: Das Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden

    Datum:    Karlsruhe, den 15. November 1937
Absender: Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden
Aktenzeichen: 1 I 445/37 E 119/37
Empfänger: Zustellung nebst Abschrift!  Herrn Adolf Moser, Binzen
Inhalt des Schreibens: 

Ladung

Nachdem durch Beschluß der Kammer I des Ehren- und Diziplinargerichts, Gau Baden vom 28. Oktober 1937, Aktenzeichen s.o. das Hauptverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, werden Sie vor die Kammer I des Ehren- und Diziplinargerichts, Gau Baden
  auf Montag, den 29. November 1937 um 11 1/2 Uhr in die Kreisverwaltung der DAF in Lörrach, Schwarzwaldstr. 3 geladen.
Diese Ladung ist zum Termin mitzubringen. 
Falls Sie ohne rechtzeitige und genügende Entschuldigung nicht erscheinen, gelten die gegen Sie erhobenen Beschuldigungen als erwiesen und es ergeht sofort in Ihrer Abwesenheit gegen Sie ein Versäumnisurteil.

Unterschrift und Zusätze:   H e i l   H i t l e r !, Der Vorsitzende der Kammer I., Im Auftrag: Unterschrift (Essig) Berichterstatter
Stempel: Das Ehren- und Diziplinargericht der Deutschen Arbeitsfront, Gau Baden

Geändert am:   09.10.2017

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