Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Psychische Gewalt


Mit Gewalt ist meistens ihre körperliche Form gemeint.
Einem Mensch psychische Gewalt antun bedeutet, ihn zu beleidigen, demütigen, erniedrigen.
Und das hat oft schlimmere Folgen als Schläge oder Tritte.

Jemanden mit falschen Angaben mit Hilfe der Polizei, Landratsamt und Amtsgericht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren zu bringen und dem Opfer nach 5 Jahren immer noch rechtsstaatliche Mittel, wie Zeugen zu verweigern, bewirkt eine nicht mehr rückgängig zu machende physische Gewalt gegen das Opfer.

Wird ein solches Opfer im Rahmen eines chirurgischen Eingriff narkotisiert, dann wacht es weinend aus der Narkose aus und ist sich der ständigen Demütigung bewusst. Natürlich passiert das auch Nachts oder plötzlich im Laufe des Tages.

Opfer von physischer Gewalt können Schmerzen mit psychosomatischem Hintergrund bekommen, die körperlicher Ausdruck der Traumatisierung sind. Sie leiden an Konzentrationsstörungen, Angstzuständen, Herzbeschwerden, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Rückenschmerzen, Schulter- und Nackenverspannungen. Der Stresszustand kann körperliche Erkrankungen, wie Bluthochdruck oder Diabetes, verschlimmern. Traumatisierte leiden häufig an Magenbeschwerden und Essstörungen. Psychische Belastungen begünstigen auch Unfälle, wie Stürze. Die physischen und psychischen Beschwerden können durch Medikamente gelindert werden.
Meist werden Psychopharmaka ärztlich verordnet, die mit bedenklichen Nebenwirkungen verbunden sein können und teilweise eine Suchtwirkung haben.
Im Falle einer chronisch oder komplexen Traumatisierung wird eine Psychotherapie empfohlen, die nicht unbedingt die Folgen der psychischen Gewalt beheben kann.
Mit psychischer Gewalt kann ein Opfer auch in den Selbstmord getrieben werden.


Oliver Shanti - Tibetiya - Meditation on Tibet -
Music: Tibetiya, Oliver Shanti and Friends.
Journey to the roof of the world. Free Tibet
Veröffentlicht am 21.09.2012 von Jürgen Lenz  https://youtu.be/I7C8hyn0x8U

Geändert am:   09.10.2017

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